Krankenhausentlastende Maßnahmen

Unter krankenhausentlastenden Maßnahmen werden solche Planungen, Projekte und Maßnahmen verstanden, die zu einer Entlastung des stationären sowie ambulanten Akutbereiches in den Fondskrankenanstalten führen. Geregelt sind diese Maßnahmen im § 14 des SAGES-G und in der Art. 15a B-VG Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens.

Für die Finanzierung von Projekten, Planungen und krankenhausentlastenden Maßnahmen kann jeder Landesgesundheitsfonds jährlich Mittel bis zum Höchstausmaß von 7 % der ihm gemäß Art. 28 Abs. 1 Z 1, 2, 3 und 6 zur Verfügung stehenden Mittel verwenden. Über die Höhe und die Verwendung dieser Mittel entscheidet die Gesundheitsplattform auf Länderebene.

Förderbar sind insbesondere Projekte und Maßnahmen bzw. Einrichtungen:

  • Ambulante Therapie- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Primärversorgungseinrichtungen
  • Notarztversorgung
  • Hauskrankenpflege
  • Sozialmedizinische/psychosoziale Beratung und Betreuung
  • Psychiatrische Betreuung
  • Pflegeheime/ -stationen inklusive Kurzzeitpflege.

Der SAGES erstellt jährlich ein Konzept für den Einsatz der Mittel für die krankenhausentlastenden Maßnahmen. Eine Förderung ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Maßnahmen Strukturveränderungen im Gesundheitswesen (Abbau von Über-, Unter- oder Fehlversorgung), Schaffung und Ausbau alternativer/integrierter Versorgungssysteme und die Verbesserung räumlicher und digitaler medizinischer Infrastruktur zum Ziel haben.

Die Förderungen  decken eine weite Palette an Maßnahmen ab und umfassen die Bereiche „Langzeitversorgung“, „Notarztversorgung“, Maßnahmen des „psychiatrisch-psychischen Betreuungsfeldes“ sowie solche des „sonstigen Versorgungsbereiches“. Letztere erstrecken sich von der Schlaganfall- sowie Frühgeborenennachsorge, über die Primärversorgungsförderung bis hin zur Förderung der Salzburger Selbsthilfegruppen. Die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sind dabei selbstverständlich zu wahren und müssen dem SAGES auch nachgewiesen werden.

Die Vergabe der Förderungen wird von der Gesundheitsplattform im Herbst des Vorjahres beschlossen.

Krankenhausentlastende Maßnahmen 2023

Bereich Förderwerber Beschreibung
Langzeitversorgung Amt d. Salzburger Landesregierung Haushaltshilfe Die Mittel dienen einem Versorgungsgradausbau in allen Bundeslandbezirken sowie einer verbesserten Leistungseffizienz durchführender Organisationen. Die Heimbetreuung mobiler Dienste verkürzt potential stationäre Aufenthalte in Spitälern bzw. vermeidet sie gänzlich.
Amt d. Salzburger Landesregierung Hauskrankenpflege Die Mittel dienen dem Ausbau der Hauskrankenpflege (alle Bezirke) unter Einbindung bereits auf diesem Gebiet tätiger Organisationen (Ziel: flächendeckende Versorgung). Die konkrete Mittelvergabe durch die zuständige Fachabteilung soll einen effizienten Einsatz gewährleisten.
Gemeinnütziges Pflegezentrum Salzburg GmbH (Gunther Ladurner Pflegezentrum) Das Gunther Ladurner Pflegezentrum versorgt pflegebedürftige Personen (ab Pflegestufe 5) sowie Personen mit besonderen Pflegebedürfnissen (neurologisch und geriatrisch). Die genehmigten Mittel werden gemäß dem Beschluss der Gesundheitsplattform aufgeteilt.
Österreichisches Rotes Kreuz (ÖKR) Beatmungspatienten Die Mittel sollen die Versorgung von Patienten mit Beatmungsbedarf (z.B. bei COPD) sicherstellen. Die Patienten werden ärztlich, therapeutisch und pflegerisch betreut. Die Maßnahme schließt eine extramurale Versorgungslücke im Bundesland Salzburg.
Pflegeanstalt für chronisch Kranke in Abtenau Die Gemeinde Abtenau hat sich entschlossen, das bis Ende 1998 bestehende Akut-Krankenhaus in eine Pflegeanstalt für chronisch Kranke umzuwandeln (Reduktion von Akutbetten), die in einer Akut-Krankenanstalt austherapiert sind. Auf Grund ihrer körperlichen Verfassung sind sie noch nicht in der Lage, in die häusliche Betreuung gegeben zu werden. Das ganze Konzept ist derart ausgerichtet, weiterhin wesentlich zur Entlastung des intramuralen Bereiches über den Tennengau hinaus beizutragen.
 
Notarztversorgung Arbeitsgemeinschaft Organisation ärztlicher Funknotdienst; Betrieb und Wartung des ärztlichen Funknotdienstes durch technische und personelle Maßnahmen (wie z.B. Digitalisierung Funknotdienste usw.) erhöhen die Effizienz des Rettungswesens.
Notarztversorgung Krankenhaus Schwarzach Die Mittel dienen der Abdeckung von Personal- und Betriebskosten des Notarztstützpunktes Schwarzach.
Notarztversorgung Standort Mittersill Aufgrund des Zustandes der notärztlichen Versorgung im Oberpinzgau müssen nunmehr auch für diesen Mittel bereitgestellt werden. Die Zielrichtung (Unterstützung notärztliche Versorgung) entspricht dem Standort Zell am See.
Notarztversorgung Standort Zell am See Die Mittel dienen der Abdeckung der Personal- und Betriebskosten des Notarztstützpunktes der Tauernklinik, Standort Zell am See.
ÖRK – Landesstelle Salzburg Diese Mittel dienen der Nachbeschaffung von Notarztwagen (NAW) bzw. Noteinsatzfahrzeugen (NEF), der Abdeckung anfallender Betriebskosten (in Salzburg, Schwarzach, Zell am See, Tamsweg, Radstadt, Gastein und Mittersill stationierter Notarzteinsatzfahrzeuge), sie leisten einen Beitrag zu Personalkosten und der effizienten Durchführung eines flächendeckenden Notarztwagensystems im Bundesland Salzburg sowie der Betreuung akuter traumatischer Krisen.
ÖRK Krisenintervention siehe oben
ÖRK Notarzt Zusatzmittel siehe oben
ÖRK Sekundärtransporte siehe oben
 
Psychiatrisch-psychisches Betreuungsfeld Reintegrative psychiatrische Versorgung St. Veit Mit den Mitteln werden 10 Betten zur reintegrativen psychiatrischen Versorgung (Sonderpflegestation) in St. Veit finanziert. Damit soll eine hochqualitative Vorbereitung von stationären Patienten für niedriger betreute Einrichtungen (Pflegeheime, betreutes Wohnen) erfolgen.
Gerontopsychiatrische Versorgung siehe integrierte psychiatrische Versorgung (spezialisiert für Gerontopatienten)
Integrierte psychiatrische Versorgung In der psychiatrischen Versorgung sind integrierte Behandlungsmodelle durch multidisziplinäre Teams erforderlich. Kernelement „Integrierter Versorgung – Salzburger Modell“ ist die Etablierung integrativer und sektorenübergreifender Behandlungsnetzwerke. In diesen bieten spezielle Teams – sog. „Assertive Communitix Treatment Teams“ (ACT) multiprofessionelle und wohnortnahe Behandlung für Patientinnen und Patienten mit schweren psychischen Erkrankungen an.
Suchthilfe Salzburg Die Schaffung einer ambulanten Vorbetreuung für Prophylaxe und Beratung, einer Nachsorgeeinrichtung zur Verhinderung von Rückfällen (Alkohol- und Medikamentensucht), sowie einer Fortführung der bestehenden Drogenberatungseinrichtung als Jugendhilfsdienst verbessert die Gesundheitsversorgung im Suchtbereich. Das Sonderkrankenhaus für Alkohol- und Medikamentenabhängige, Weizensteinerstraße, ermöglicht stationäre, halbstationäre und ambulante Betreuung von Suchtkranken.
 
Sonstige Versorgungsbereiche Arbeitskreis für Vorsorgemedizin, ambulante Nachbehandlung von Schlaganfallpatienten Der Arbeitskreis hat mit der Salzburger Ärztekammer ein Konzept zur ambulanteN Nachbehandlung von Schlaganfallpatienten erstellt. Dessen Ziel besteht in Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten, Ergo-, Physio- und Logotherapeuten zu weitgehender Patientenselbständigkeit (Lebensführung) sowie beruflicher Rehabilitation. Patienten sollen möglichst in ihrer gewohnten Umgebung belassen und damit Krankenhauskosten gesenkt werden.
Gesundheitsnetzwerk.at Das Gesundheitsnetzwerk betreut ein erprobtes Vernetzungsmodell intra- und extramuraler Gesundheitsdienste (Rechtsform seit 2004: gemeinnützige Genossenschaft). Durchgehende Patientenbetreuung im Übergang zwi-schen intramuraler und extramuraler Betreuung senkt Wiederaufnahmen und damit Krankenhausaufenthalte (Nachweis via Reformpoolprojekt „Case- und Caremanagement“).
MOKI Salzburg, Frühgeborenennachsorge Die Mittel ermöglichen die Versorgung zu früh geborener Kinder (Frühgeburten). Die „mobile familienorientierte Frühgeborenennachsorge“ setzt nach stationärem Aufenthalt ein und dient der „Hilfe zur Selbsthilfe“. Ziel ist die flächendeckende, aufsuchende, effektive und effiziente Nachsorge Früh- und Risikogeborener und ihrer Familien im Bundesland Salzburg. Die Maßnahme schließt eine extramurale Versorgungslücke im Bundesland und verringert erheblich intramurale Aufenthaltsdauern.
PVE (Primärversorgungseinheiten; Mittel für Primärversorgung) Die geltende Art.15a-Vereinbarung sieht die Errichtung allgemeiner und direkt zugänglicher erster Kontaktstellen (PVEs) für alle Menschen mit gesundheitlichen Problemen im Sinne einer umfassenden Grundversorgung vor. Diese PVEs sollen den Versorgungsprozess koordinieren sowie ganzheitliche und kontinuierliche Betreuung gewährleisten und zudem gesellschaftliche Bedingungen berücksichtigen. Neben der Gewährleistung optimaler allgemeinmedizinischer Versorgung tragen PVEs unter anderem speziell zur Senkung intramural ambulanter Inanspruchnahme bei.
Selbsthilfe Salzburg – Dachverband für Selbsthilfegruppen Die Selbsthilfe Salzburg betreut als Dachverband Salzburger Selbsthilfegruppen, Patienten, Angehörige und Betreuungsinitiativen. Insbesondere verfolgt die Selbsthilfe Salzburg derzeit u.a. Ziele: Vertretung der Selbsthilfegruppen in maßgebenden Gremien, Betreuung einer Außenstelle in Schwarzach, Auf- und Ausbau von Selbsthilfegruppen auf dem Land sowie deren Vernetzung mit sonstigen sozialen und medizinischen Diensten, Zusammenwirken der Gesundheitsbeauftragten des Landes, finanzielle Unterstützung von Selbsthilfegruppen