Investitionsförderung für Baumaßnahmen und Großgeräte
Die Investitionsförderung für Baumaßnahmen und Großgeräte ist gesetzlich im § 13 SAGES-G 2016 geregelt.
Die Fondskrankenanstalten können beim SAGES für Neu-, Zu- und Umbaumaßnahmen in den Häusern, sowie für die Anschaffung von medizinisch-technischen Großgeräten, Investitionszuschüsse beantragen. Die Rahmenbedingungen einer Bezuschussung sind beim SAGES in den „Richtlinien für die Investitionsförderung“ festgelegt. Diese Mittel werden durch die Gesundheitsplattform im jeweiligen Vorjahr der Investition genehmigt.
Im Jahr 2023 waren für Investitionen Mittel in Höhe von insgesamt € 20.941.619 vorgesehen.
Davon entfallen auf die Investitionsförderung von Baumaßnahmen € 16.793.384 und von Großgeräten € 2.163.206. Zusätzlich wurden für das Tauernklinikum Mittersill € 1.985.029 rückgestellt.
Investitionsförderungen 2023
Krankenanstalt | %-Anteil | Projekt | Baumaßnahmen | Großgeräte | Summe |
Tauernklinikum Mittersill | 39,3 % | Generalsanierung | 8.228.921 | ||
Kardinal Schwarzenberg Klinikum | 38,8 % | Masterplan 2025 | 4.000.000 | ||
Stationssanierung A2 - A4 | 3.331.609 | ||||
Großgeräte | 801.658 | ||||
Landesklinik Sbg | 12,4 % | Gebäude für PET-CT | 735.000 | ||
Neubau Innere Medizin III | 497.854 | ||||
Großgeräte | 1.361.548 | ||||
Ausbezahlte Zuschüsse 2023 | 16.793.384 | 2.163.206 | 18.956.590 | ||
Tauernklinikum Mittersill | 9,5 % | Rückstellung | 1.985.029 | ||
Gesamtmittel | 20.941.619 |