Bund und Länder haben sich geeinigt, konkrete Zielsetzungen und Maßnahmen zu entwickeln, um auch in der Zukunft eine niederschwellige, qualitativ hochwertige und umfassende Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. In der 15a-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens ist als Priorität u.a. die Stärkung des ambulanten Bereichs, insbesondere durch eine „rasche“ flächendeckende Entwicklung von Primärversorgungsstrukturen, festgeschrieben.
Am 16. Jänner 2020 wurde die entsprechende gesamtvertragliche Vereinbarung für das Bundesland Salzburg geschlossen. Darin sind fünf Primärversorgungseinheiten festgelegt,
Gemäß Regionalen Strukturplan Gesundheit 2025 (RSG) sind für das Bundesland Salzburg fünf Primärversorgungseinheiten (PVE) bis 2025 vorgesehen, wovon zumindest drei Einheiten in der Versorgungsregion (VR) 51 (Salzburg Nord) und zwei in der Versorgungsregion 52 (Pinzgau-Pongau-Lungau) vorgesehen sind. Mit Stichtag 31.12.2023 sind in Salzburg drei PVE erfolgreich in Betrieb:
- VR 51: Seenpraxis St. Gilgen/Fuschl: Dr. Kowatsch & Partner (Start: April 2021)
- VR 52: Gesundheitszentrum Saalfelden: Dr.in Vockner mit Team (Start: Juli 2021)
- VR 52: PVE Mittersill: Dr. Sturm mit Team (Start: 01.07.2023)
In der L-ZK vom 23.11.2023 wurde der Grundsatzbeschluss für den Start zwei weiterer PVE in der VR 51 beschlossen (avisierter Start: Anfang/Ende 1. Quartal 2024):
- VR 51: PVE Salzburg Stadt (Moosstraße): Dr. Ebner mit Team
- VR 51: PVE Hallein: Dr. Trischak & Dr. Lindbichler
Mit dem Grundsatzbeschluss vom 23.11.2023 wird der Zielwert von fünf PVE gemäß RSG 2025 erreicht.
Um die Inbetriebnahme von PVE in Salzburg voranzutreiben, wurde 2022 eine Task-Force, bestehend aus Vertretern des SAGES, des Landes Salzburg, der Ärztekammer für Salzburg, BVAEB und der ÖGK Salzburg eingerichtet.
Durch die Besetzung der Task-Force mit Vertretern aller relevanten Entscheidungsträger, können laufende und zukünftige Projekte besser vorangetrieben und eine akkordierte Sichtweise auf neue Projekte erreicht werden.
Förderungen für Primärversorgungseinheiten (PVE)
Auf Bundesebene wurde die RRF (Recovery and Resilience Facility) – PVE-Förderrichtlinie mit 01.09.2022 neu erlassen. Änderungen ergeben sich hierbei bei der Gründungsförderung (Typ A) und bei der Projektförderung für bestehende PVE (Typ B). Ferner wurde auf Landesebene mit 24.11.2022 die neue SAGES-Richtlinie zur Finanzierung von Primärversorgungseinheiten im Bundesland Salzburg beschlossen (Gültigkeit ab 01.01.2023). Die SAGES-Anschubfinanzierung kann für jene Bereiche in Anspruch genommen werden, für die keine Bundes- oder EU-Förderung besteht bzw. diese nicht greift.
Um die Inbetriebnahme von Primärversorgungseinheiten in Salzburg voranzutreiben, wurde 2022 eine Task-Force, bestehend aus Vertretern des SAGES, des Landes Salzburg, der Ärztekammer für Salzburg, BVAEB und der ÖGK Salzburg eingerichtet. Durch die Besetzung der Task-Force mit Vertretern aller relevanten Entscheidungsträger, können laufende und zukünftige Projekte besser vorangetrieben und eine akkordierte Sichtweise auf neue Projekte erreicht werden.
Weitere Primärversorgungseinheiten im Bundesland Salzburg sind bereits in Abstimmung.