Im Land Salzburg wurde 1997 ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet, seit 2006 lautend auf den Namen „Salzburger Gesundheitsfonds“ (SAGES). Das Gesetz über den Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES-G 2016) ist mit 1. Jänner 2016 in Kraft getreten und dient dem Ziel, eine qualitativ hochwertige, effektive und effiziente, allen frei zugängliche und gleichwertige Gesundheitsversorgung im Land Salzburg sicherzustellen. Es regelt die Wahrnehmung der Aufgaben des SAGES in den Bereichen der Mitfinanzierung der Fondskrankenanstalten, der Mitwirkung bei der Planung und Steuerung des Gesundheitswesens sowie in der Stärkung der Gesundheitsförderung.

die wichtigsten Aufgaben des SAGES (demonstrativ):

Mitwirkung an der Krankenanstaltenfinanzierung:

  • Die Abgeltung der Leistungen der Fondskrankenanstalten für Fondspatienten
  • Die Gewährung von Zuschüssen
    • für Investitionsvorhaben (Baumaßnahmen und Großgeräte)
    • für krankenhausentlastende Planungen, Projekte und Maßnahmen
    • für den Hospiz- und Palliativbereich
    • für den Digitalisierungsfonds (eHealth)

Allgemeine gesundheitspolitische Belange:

  • (Weiter-)Entwicklung der Gesundheitsziele
  • Festlegung von Qualitätsvorgaben im intra- und extramuralen Bereich
  • Mitwirkung am Auf- und Ausbau von Informations- und Kommunikationstechnologien für das Gesundheitswesen
  • Umsetzung von Projekten zur Gesundheitsförderung

Aufgaben in Angelegenheiten der Zielsteuerung:

  • Koordination, Abstimmung und Festlegung sämtlicher Aufgaben und Maßnahmen, welche aus dem Zielsteuerungsvertrag resultieren
  • Umsetzung der Regelungen für sektorenübergreifende Finanzierungs- und Verrechnungsmechanismen
  • Angelegenheiten des Regionalen Strukturplans Gesundheit
  • Verwaltung des Gesundheitsförderungsfonds (GFF)

Gemäß § 17 SAGES-G 2016 sind die Organe des Salzburger Gesundheitsfonds: